Diese Arbeit untersucht die Rechtsstellung der nichtehelichen Kinder in den spanischen Rechtsordnungen der Vergangenheit und der Gegenwart. Schwerpunkte bilden die Behandlung des Mittelalters und die Rechtslage nach der jüngsten Gesetzesreform 1981. Die Gewichtung folgt der in der spanischen Rechtsliteratur üblichen und liegt damit auf dem Abstammungsrecht. Auf das deutsche Recht wird dagegen nur insoweit eingegangen, als dies für einen Vergleich nötig erscheint. Nach der rechtlichen Gleichstellung der ehelichen und nichtehelichen Kinder verschiebt sich die Problematik im Abstammungsrecht von der Bedeutung der Ehe auf die Frage, welche Kriterien statt dessen zur Anfechtung oder Bestimmung der Vaterschaft herangezogen werden sollen. Wie das spanische Recht diese Frage löst und welche Ideen davon auf das deutsche Recht übertragbar wären, ist Gegenstand der Untersuchung des geltenden Rechts.
«Insgesamt ist es der Autorin gelungen, eine vergleichende Betrachtung des Abstammungsrechts in Spanien darzustellen, wobei besonders lobenswert ist, dass die geschichtliche Entwicklung Beachtung fand. Der vergleichende Aspekt, der dem Buch innewohnt, bereichert es ausserordentlich und macht das Buch zu einer empfehlenswerten Publikation.» (Ignacio Czeguhn, Zeitschrift der Savignystiftung für Rechtsgeschichte)







