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Das Rechtsinstitut der Befreiung von bauplanungsrechtlichen Vorgaben hat sich in den letzten Jahrzehnten von einem untergeordneten Instrument der »Randkorrektur« des Planrechts in atypischen Fällen zu einem weitreichenden Flexibilisierungsinstrument weiterentwickelt. Zunehmend treten heute administrative Abweichungsentscheidungen an die Stelle von Planänderungsverfahren. Die gesetzgeberische Dynamik ist dabei ungebrochen, was sich nicht zuletzt an den jüngsten Plänen für eine BauGB-Novelle (siehe insb. § 246e BauGB-E) ablesen lässt. Kritiker sehen in diesen wachsenden…mehr

Produktbeschreibung
Das Rechtsinstitut der Befreiung von bauplanungsrechtlichen Vorgaben hat sich in den letzten Jahrzehnten von einem untergeordneten Instrument der »Randkorrektur« des Planrechts in atypischen Fällen zu einem weitreichenden Flexibilisierungsinstrument weiterentwickelt. Zunehmend treten heute administrative Abweichungsentscheidungen an die Stelle von Planänderungsverfahren. Die gesetzgeberische Dynamik ist dabei ungebrochen, was sich nicht zuletzt an den jüngsten Plänen für eine BauGB-Novelle (siehe insb. § 246e BauGB-E) ablesen lässt. Kritiker sehen in diesen wachsenden Flexibilisierungsspielräumen nicht nur einen Bruch mit dem hergebrachten Wesen des Rechtsinstituts, sondern führen vermehrt auch verfassungs- und unionsrechtliche Bedenken ins Feld. Vor diesem Hintergrund versucht sich die Arbeit an einer - auch historisch informierten - grundlegenden Rekonstruktion des Rechtsrahmens für Dispense von bauplanungsrechtlichen Vorgaben.
Autorenporträt
Oliver Neuner studierte als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes an der Bucerius Law School Rechtswissenschaften. Während des Studiums absolvierte er einen Auslandsaufenthalt an der University of Cambridge (Gonville and Caius College). Im Anschluss an das Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht (mit Stationen u.a. bei der Hamburger Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Hamburgischen Oberverwaltungsgericht) promovierte er ab 2022 an der Humboldt-Universität zu Berlin zu einer bauplanungsrechtlichen Fragestellung. Seit 2024 ist er als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt öffentliches Wirtschaftsrecht im Hamburger Büro einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig.