Das Kartellschadensersatzrecht hat in den vergangenen Jahren enorm an Aufmerksamkeit und Bedeutung gewonnen. Dabei hat sich der Diskurs jedoch bislang auf die Klagen unmittelbarer und mittelbarer Abnehmer fokussiert. Die vorliegende Arbeit stellt die Frage, ob daneben auch Mitbewerbern von Kartellanten Schadensersatzansprüche nach § 33a Abs. 1 GWB zustehen können.
Für den spezifischen Fall eines Submissionskartells wird diese Frage im Ergebnis unter bestimmten Voraussetzungen bejaht. Die Schwerpunkte der Untersuchung liegen dabei auf der Frage der Anspruchsberechtigung, die sowohl anhand des § 33 Abs. 3 GWB als auch anhand der Betroffenheit nach dem Verständnis des BGH geprüft wird, sowie auf der Frage der Schadensentstehung, wofür Parallelen zum Vergaberecht gezogen werden. Daneben wird festgestellt, dass die Implementierung einer Ersatzfähigkeit reiner Marktchancen im Kartellrecht derzeit an europarechtlichen Vorgaben der Kartellschadensersatzrichtlinie scheitert.
Für den spezifischen Fall eines Submissionskartells wird diese Frage im Ergebnis unter bestimmten Voraussetzungen bejaht. Die Schwerpunkte der Untersuchung liegen dabei auf der Frage der Anspruchsberechtigung, die sowohl anhand des § 33 Abs. 3 GWB als auch anhand der Betroffenheit nach dem Verständnis des BGH geprüft wird, sowie auf der Frage der Schadensentstehung, wofür Parallelen zum Vergaberecht gezogen werden. Daneben wird festgestellt, dass die Implementierung einer Ersatzfähigkeit reiner Marktchancen im Kartellrecht derzeit an europarechtlichen Vorgaben der Kartellschadensersatzrichtlinie scheitert.