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Noch nicht einmal 20 Jahre nach der Geburtsstunde des Bitcoins sind Kryptowährungen nicht mehr aus der Finanzwelt wegzudenken. Doch anders als nach der Vorstellung der frühen Krypto-Szene sind ihre prominentesten Vertreter wie Bitcoin, Ether und XRP mehr als neuartige Anlageobjekte in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt denn als alternative Zahlungsmittel. Angesichts der enormen Kapitalmenge, die inzwischen in Kryptowährungen geflossen ist, erscheint es angezeigt, der Frage nachzugehen, inwieweit der redliche Inhaber von Kryptowährungen durch das geltende Recht geschützt ist - und wo eine…mehr

Produktbeschreibung
Noch nicht einmal 20 Jahre nach der Geburtsstunde des Bitcoins sind Kryptowährungen nicht mehr aus der Finanzwelt wegzudenken. Doch anders als nach der Vorstellung der frühen Krypto-Szene sind ihre prominentesten Vertreter wie Bitcoin, Ether und XRP mehr als neuartige Anlageobjekte in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt denn als alternative Zahlungsmittel. Angesichts der enormen Kapitalmenge, die inzwischen in Kryptowährungen geflossen ist, erscheint es angezeigt, der Frage nachzugehen, inwieweit der redliche Inhaber von Kryptowährungen durch das geltende Recht geschützt ist - und wo eine Nachjustierung durch den Gesetzgeber wünschenswert erscheint. Die Untersuchung widmet sich diesem Thema aus der Perspektive des Strafrechts, wobei neben dem Kern der Erörterungen, den Marktmanipulations- und Insiderstraftaten im Zusammenhang mit Kryptowährungen, auch der unrechtmäßige Entzug derselben sowie Fragen des Strafanwendungsrechts weitere Schwerpunkte bilden. Neueste Gesetzgebungstätigkeiten wie die Verordnung über Märkte für Kryptowerte und das Gesetz zur Aufsicht über Märkte für Kryptowerte (ausblicksweise) konnten noch berücksichtigt werden.
Autorenporträt
Maximilian Vincent Meier ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Quinn Emanuel Urqhart & Sullivan, LLP in München. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Würzburg und Barcelona (Spanien) mit dem Schwerpunkt Wirtschaft und Steuern war Maximilian Meier zunächst ab 2017 als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Internationales Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht der Julius-Maximilians-Universität Würzburg tätig. Neben seiner durch ein Stipendium der Hanns-Seidel-Stiftung geförderten Dissertation fertigte er dort mehrere Veröffentlichungen, insbesondere zu gesellschaftsrechtlichen Fragen, an. Anschließend absolvierte er sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg mit weiteren Stationen in Wirtschaftskanzleien in München und Buenos Aires (Argentinen). Seit 2023 praktiziert Maximilian Meier in München.