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Erscheint vorauss. 24. Dezember 2025
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Die grenzüberschreitende Unternehmensmobilität im Binnenmarkt hat in den vergangenen Jahren einen erheblichen Modernisierungsschub erfahren. Dieser gipfelte in der Verabschiedung der Umwandlungsrichtlinie, welche die grenzüberschreitende Spaltung erstmalig einer sekundärrechtlichen Harmonisierung zuführte, ihren Anwendungsbereich jedoch auf Kapitalgesellschaften beschränkte. Die resultierende Abstinenz einer entsprechenden Verfahrensinfrastruktur für Personengesellschaften steht in Widerspruch zur rechtsformneutral konzipierten Niederlassungsfreiheit, die Personengesellschaften in ihren…mehr

Produktbeschreibung
Die grenzüberschreitende Unternehmensmobilität im Binnenmarkt hat in den vergangenen Jahren einen erheblichen Modernisierungsschub erfahren. Dieser gipfelte in der Verabschiedung der Umwandlungsrichtlinie, welche die grenzüberschreitende Spaltung erstmalig einer sekundärrechtlichen Harmonisierung zuführte, ihren Anwendungsbereich jedoch auf Kapitalgesellschaften beschränkte. Die resultierende Abstinenz einer entsprechenden Verfahrensinfrastruktur für Personengesellschaften steht in Widerspruch zur rechtsformneutral konzipierten Niederlassungsfreiheit, die Personengesellschaften in ihren Schutzbereich einbezieht und ihnen einen Anspruch auf Vornahme grenzüberschreitender Spaltungen im Binnenmarkt vermittelt. Diese fortbestehende Divergenz zwischen primärrechtlicher Institutsgarantie und fehlender sekundärrechtlicher Harmonisierung nimmt der Verfasser zum Anlass, die bestehenden Mobilitätsdefizite offenzulegen und hiervon ausgehend Lösungen de lege lata sowie de lege ferenda zu entwickeln.
Autorenporträt
Malte Gläßner studierte von 2017 bis 2022 Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster. Für seine Erste Juristische Prüfung wurde er mit dem Preis des Freundeskreis Rechtswissenschaft e.V. für herausragende Leistungen ausgezeichnet. Nach Abschluss des Studiums promovierte er am Institut für Ausländisches und Internationales Privatrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg bei Prof. Dr. Hanno Merkt, LL.M. (Univ. of Chicago). Die Promotion wurde von der Landesgraduiertenförderung Baden-Württemberg und der Stiftung Familienunternehmen gefördert. Seit April 2025 absolviert er das Referendariat beim Oberlandesgericht Düsseldorf.