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Der Fall Mollath und die Gefangenen von Guantanamo belegen erneut eindrücklich, dass das Freiheitsgrundrecht zu den elementarsten Menschenrechten gehört. Bereits das historische Habeas-Corpus-Recht zeigt, dass dieses Grundrecht vor allem durch das Verfahren geschützt wird. Auch im Grundgesetz ist dem Verfahren in Freiheitsentziehungssachen deshalb ein besonderer Stellenwert eingeräumt.
Martin Heidebach beschäftigt sich mit den daraus folgenden Konsequenzen für die tatsächliche Praxis der gerichtlichen Freiheitsentziehungsverfahren. Er kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass im Unterschied
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Produktbeschreibung
Der Fall Mollath und die Gefangenen von Guantanamo belegen erneut eindrücklich, dass das Freiheitsgrundrecht zu den elementarsten Menschenrechten gehört. Bereits das historische Habeas-Corpus-Recht zeigt, dass dieses Grundrecht vor allem durch das Verfahren geschützt wird. Auch im Grundgesetz ist dem Verfahren in Freiheitsentziehungssachen deshalb ein besonderer Stellenwert eingeräumt.

Martin Heidebach beschäftigt sich mit den daraus folgenden Konsequenzen für die tatsächliche Praxis der gerichtlichen Freiheitsentziehungsverfahren. Er kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass im Unterschied zur bisherigen Sichtweise alle Verfahrensfehler mit einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden können und die derzeit vorgesehene Folgenlosigkeit bestimmter Verfahrensverletzungen nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Darüber hinaus definiert der Autor den Begriff der Freiheitsentziehung neu.
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Rezensionen
"Damit erweist sich Heidebachs Untersuchung auch insoweit als unverzichtbares Hilfsmittel mit neuen Einsichten, auf das jeder, der, sei es in der Ausbildung, sei es im Beruf, mit Fragen der gerichtlichen Freiheitsentziehung konfrontiert ist, zugreifen sollte. Tut er dies, wird er mit Sicherheit Gewinn daraus ziehen." Dr. Dieter Hömig, in: Bayerische Verwaltungsblätter, 2/2015