Die Arbeit unterzieht das Zusammenspiel von gesetzlichen Vorgaben und den daneben bestehenden vertraglichen Beziehungen zwischen dem EEG-Anlagenbetreiber und dem Netzbetreiber einer rechtlichen Betrachtung. Sie widmet sich damit der Schnittstelle zwischen den gesetzlichen Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und vertraglichen Regelungsmöglichkeiten. Mit Einführung des EEG 2009 sind vertragliche Vereinbarungen zwischen Anlagen- und Netzbetreiber nur noch in engen Grenzen zulässig. Denn fortan darf nicht zu Lasten des Anlagen- oder Netzbetreibers von den gesetzlichen Bestimmungen abgewichen werden. So stellt sich die nahe liegende Frage, inwieweit die Vertragsbeziehungen durch die neuen gesetzlichen Vorgaben eingeschränkt werden und welche Spielräume für vertragliche Vereinbarungen noch bleiben. Um dem nachzugehen, vollzieht die Arbeit die Entwicklung der Vertragsbeziehungen von der ursprünglich uneingeschränkten Vertragsfreiheit bis zur neuen Rechtslage nach. Regelungsinhalte und Normzweck werden dabei in Zusammenschau mit dem zivilrechtlichen Charakter einzelner Normen betrachtet. Die Arbeit richtet sich in erster Linie an Juristen in Wissenschaft und Praxis.
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