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Wie darf der Staat digitale Beteiligungsplattformen moderieren, ohne die Grundrechte der Beteiligten zu verletzen? Während bei rechtswidrigen Inhalten eine Pflicht zur Löschung besteht, fehlt es bislang an verfassungsrechtlichen Maßstäben für rechtmäßige, aber störende Beiträge. Die Arbeit nimmt im juristischen Diskurs erstmals eine systematische Unterscheidung zwischen Content-Moderation (Löschung und Sperrung) und interaktiver Moderation vor und entwickelt hierfür einen normativen Orientierungsrahmen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Zwangsmaßnahmen nur als ultima ratio zulässig sind, wenn…mehr

Produktbeschreibung
Wie darf der Staat digitale Beteiligungsplattformen moderieren, ohne die Grundrechte der Beteiligten zu verletzen? Während bei rechtswidrigen Inhalten eine Pflicht zur Löschung besteht, fehlt es bislang an verfassungsrechtlichen Maßstäben für rechtmäßige, aber störende Beiträge. Die Arbeit nimmt im juristischen Diskurs erstmals eine systematische Unterscheidung zwischen Content-Moderation (Löschung und Sperrung) und interaktiver Moderation vor und entwickelt hierfür einen normativen Orientierungsrahmen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass Zwangsmaßnahmen nur als ultima ratio zulässig sind, wenn das Verfahren durch rechtmäßiges Verhalten zu scheitern droht. Vorrangig ist eine dialogische, interaktive Moderation, die den deliberativen Charakter stärkt. Für diese Form staatlicher Gesprächsführung wird das Gebot partizipationsspezifischer Meinungsneutralität als wesentliche Anforderung herausgearbeitet: Die Moderation soll sich nicht inhaltlich positionieren, sondern die Kommunikations- und Verfahrensebene strukturieren. Die Arbeit schließt mit konkreten Handlungsempfehlungen für eine gesetzliche Umsetzung.
Autorenporträt
Sarah Fröhlingsdorf studierte Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und war mehrere Jahre am Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer im Bereich Digitalisierung tätig. Ihre Dissertation entstand unter der Betreuung von Prof. Dr. Mario Martini an der Universität Speyer. Neben ihrer Tätigkeit in der Forschung arbeitet sie heute vorwiegend freiberuflich als Kommunikationstrainerin, Mediatorin und Moderatorin. Ihre wissenschaftlichen Interessen liegen im Verfassungs- und Verwaltungsrecht mit einem Schwerpunkt auf grundrechtlichen Fragen digitaler Kommunikation, neuer Technologien und demokratischer Deliberation.