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Die Arbeit untersucht die Pflicht des Medizinprodukteherstellers zur Produktbeobachtung (d.h. Sammlung und Bewertung von Informationen über in Verkehr gebrachte Produkte sowie Ergreifung von Reaktionsmaßnahmen) im Rahmen des öffentlichen Produktsicherheits- sowie des privaten Produkthaftungsrechts. Dabei werden zunächst die Grundlagen und die Ausgestaltung des Pflichtenprogramms in den jeweiligen Teilrechtsordnungen analysiert. Bedeutung erlangen hier unter anderem Fragen zum Zusammenspiel zwischen MDR, GPSR und AIA sowie zur sachlichen Reichweite einer Pflicht zum Produktrückruf. Anschließend…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht die Pflicht des Medizinprodukteherstellers zur Produktbeobachtung (d.h. Sammlung und Bewertung von Informationen über in Verkehr gebrachte Produkte sowie Ergreifung von Reaktionsmaßnahmen) im Rahmen des öffentlichen Produktsicherheits- sowie des privaten Produkthaftungsrechts. Dabei werden zunächst die Grundlagen und die Ausgestaltung des Pflichtenprogramms in den jeweiligen Teilrechtsordnungen analysiert. Bedeutung erlangen hier unter anderem Fragen zum Zusammenspiel zwischen MDR, GPSR und AIA sowie zur sachlichen Reichweite einer Pflicht zum Produktrückruf. Anschließend wird das Verhältnis zwischen öffentlich- und privatrechtlicher Produktbeobachtungspflicht beleuchtet und die Frage beantwortet, ob das normtechnisch spezifischer gefasste öffentliche Medizinproduktsicherheitsrecht im Bereich der Produktbeobachtung das insoweit abstrakter gefasste private Haftungsrecht abschließend konkretisiert oder letzteres strengere Sorgfaltsanforderungen zu statuieren vermag.
Autorenporträt
Philip Buschhaus studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz sowie an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach der Ersten Juristischen Prüfung promovierte er bei Prof. Dr. Andreas Spickhoff an der Ludwig-Maximilians-Universität München und arbeitete als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einer internationalen Kanzlei im Bereich Healthcare und Life Sciences. Seit 2025 ist Philip Buschhaus Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Düsseldorf.