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Erscheint vorauss. 14. November 2025
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Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Im Mittelpunkt steht die Analyse ihrer Vereinbarkeit mit den Grundrechten, insbesondere der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) sowie dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG). Zentrale Bedeutung kommt der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu, in deren Rahmen das Spannungsverhältnis zwischen individueller Selbstbestimmung und staatlichem Gesundheitsschutz analysiert wird. Vertiefend werden Alternativen wie Informationskampagnen, Anreizsysteme oder…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer Impfpflicht ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Im Mittelpunkt steht die Analyse ihrer Vereinbarkeit mit den Grundrechten, insbesondere der Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) sowie dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG). Zentrale Bedeutung kommt der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu, in deren Rahmen das Spannungsverhältnis zwischen individueller Selbstbestimmung und staatlichem Gesundheitsschutz analysiert wird. Vertiefend werden Alternativen wie Informationskampagnen, Anreizsysteme oder Zugangsbeschränkungen (3G/2G) erörtert. Darüber hinaus wird untersucht, welche Voraussetzungen und Ausnahmen erforderlich sind, um eine Impfpflicht verfassungskonform auszugestalten. Abschließend behandelt die Arbeit die Zulässigkeit eines Impfregisters, Fragen der Durchsetzung sowie die rechtliche Relevanz des Impfstatus im Kontext medizinischer Triage-Entscheidungen.
Autorenporträt
Tim Roman Wiest studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln und legte im Jahr 2020 die Erste Juristische Prüfung am Oberlandesgericht Köln ab. Im Anschluss war er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Rahmen des Großen Examens- und Klausurenkurses an der Universität zu Köln tätig. Parallel dazu verfasste er seine Dissertation unter der Betreuung von Professor Dr. Dr. h.c. Stefan Muckel. Seit Februar 2025 absolviert er sein Rechtsreferendariat beim Land Nordrhein-Westfalen im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln mit Stationen unter anderem am Verwaltungsgericht Köln sowie in der Arbeitsrechtsabteilung einer Wirtschaftskanzlei.