Im Kontext der (Teil-)Übertragung von Kommanditanteilen existieren Sonderfälle, in denen ungeklärte Haftungsfragen und dementsprechend potentielle Haftungsrisiken festzustellen sind. Diese Sonderfälle werden in der Arbeit untersucht. Eine Fallgruppe sind Publizitätsfehler bei der Eintragung des Übertragungsvorgangs im Handelsregister und deren haftungsrechtliche Auswirkungen. Nach Auffassung des Autors ist die Gefahr einer Rechtsscheinhaftung dabei insgesamt geringer, als vielfach angenommen wird. Beleuchtet wird ferner, in welchem Umfang der Anteilserwerber in die Haftungsposition des Veräußerers eintritt. Einen Eintritt des Erwerbers in bestimmte Nachhaftungstatbestände, etwa infolge einer vorherigen Anteilsumwandlung oder einer Haftsummenherabsetzung, lehnt der Autor ab. Thematisiert werden zudem die Auswirkungen der durch das MoPeG eingeführten Gesetzesänderungen sowie hierdurch entstandene neue Rechtsfragen, insbesondere in Bezug auf Teilübertragungen eines Kommanditanteils.
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