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§§ 123-145d / Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar Band 8
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Der Leipziger Kommentar setzt auch in seiner nunmehr 14. Auflage Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Herausgeber- und Autorenteam das Strafgesetzbuch und das Völkerstrafgesetzbuch in all ihren Facetten und in bemerkenswerter Tiefe.
Neben der Kernmaterie widmet sich das Standardwerk der Entstehungsgeschichte, Reformvorschlägen und rechtsvergleichenden Überlegungen. Die Einbeziehung von Erkenntnissen aus Nachbardisziplinen wie der Kriminologie und dem Völkerstrafrecht rundet die Darstellung ab.
Der Großkommentar gibt den
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Produktbeschreibung
Der Leipziger Kommentar setzt auch in seiner nunmehr 14. Auflage Maßstäbe für die Wissenschaft zum materiellen Strafrecht. In 20 Bänden beleuchtet das hochkarätige Herausgeber- und Autorenteam das Strafgesetzbuch und das Völkerstrafgesetzbuch in all ihren Facetten und in bemerkenswerter Tiefe.

Neben der Kernmaterie widmet sich das Standardwerk der Entstehungsgeschichte, Reformvorschlägen und rechtsvergleichenden Überlegungen. Die Einbeziehung von Erkenntnissen aus Nachbardisziplinen wie der Kriminologie und dem Völkerstrafrecht rundet die Darstellung ab.

Der Großkommentar gibt den aktuellen Erkenntnisstand in Rechtsprechung und Literatur vollständig wieder und zeigt Wege zur Lösung auch stark umstrittener sowie komplexer Rechtsfragen auf. Er bietet damit Hilfe bei der Lösung selbst entlegener Probleme, die in anderen Werken kaum berücksichtigt werden.

Begründet wurde der damals einbändige Kommentar im Mai 1916 in Leipzig von Ludwig Ebermayer, Adolf Lobe und Werner Rosenberg.

Band 8 umfasst die Erläuterungen zu den im Siebten Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuchs geregelten Straftaten gegen die öffentliche Ordnung.
Autorenporträt
Gregor Herb, Vorsitzender Richter am Landgericht Berlin; Dr. Matthias Krauß, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof, Karlsruhe; Dr. Christoph Krehl, Richter am Bundesgerichtshof a.D., Karlsruhe, Honorarprofessor an der Goethe-Universität Frankfurt am Main; Dr. Matthias Krüger, Universitätsprofessor an der Universität München; Marco Mayer, Staatsanwalt beim Bundesgerichtshof, Karlsruhe.