Die Neubearbeitung würdigt eingehend die grundlegende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.4.2005 zum Pflichtteilsrecht und zu den Pflichtteilsentziehungsgründen. Aus der zuenhmenden Anzahl veröffentlichter erbrechtlicher Entscheidungen ist die wachsende praktische Bedeutung des Erbrechts zu erkennen. Diese Rechtsprechung, die besondere Schwerpunkte beim gemeinschaftlichen Testament und im Pflichtteilsrecht hat, wurde umfassend in die Kommentierung eingearbeitet, ebenso die Gesetzesänderungen durch das Lebenspartnerschaftsgesetz und das OLG-Vertretungsänderungsgesetz.
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