Das Abgeordnetengesetz (AbgG) regelt die rechtliche Stellung, Rechte und Pflichten von Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Es enthält Vorschriften zur Immunität und Indemnität, den Anspruch auf Diäten, Übergangsgelder, Altersversorgung und sonstige finanzielle Leistungen. Darüber hinaus werden Regelungen zu Nebentätigkeiten, Offenlegungspflichten und zur Wahrnehmung des Mandats getroffen. Ziel des Gesetzes ist es, die Unabhängigkeit der Abgeordneten zu gewährleisten und Transparenz in der Ausübung ihrer Tätigkeit zu schaffen.
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