Durch die Einführung so genannter "Volksaktien" und anderer Beteiligungsformen sowie der gleichzeitigen Herabsetzung der "Wesentlichkeitsgrenze" des
17 EStG auf 1 v.H. sind mittlerweile wesentlich mehr Anteilseigner durch die Besteuerung des
17 EStG betroffen. Allerdings fallen nicht nur die bekannten Beteiligungsformen unter diese Veräußerungsgewinnbesteuerung. Eine Abgrenzung unterschiedlicher Gestaltungen sowie deren Auswirkung auf
17 EStG ist Schwerpunkt dieser Arbeit. Daneben wird
17 EStG in das System des deutschen Einkommensteuersystems eingeordnet und ein Lösungsweg aufgezeigt, um die missglückte Positionierung des
17 EStG zu korrigieren. Dadurch wird dem existierenden Dualismus der Einkünfte weiterhin Rechnung getragen.
17 EStG auf 1 v.H. sind mittlerweile wesentlich mehr Anteilseigner durch die Besteuerung des
17 EStG betroffen. Allerdings fallen nicht nur die bekannten Beteiligungsformen unter diese Veräußerungsgewinnbesteuerung. Eine Abgrenzung unterschiedlicher Gestaltungen sowie deren Auswirkung auf
17 EStG ist Schwerpunkt dieser Arbeit. Daneben wird
17 EStG in das System des deutschen Einkommensteuersystems eingeordnet und ein Lösungsweg aufgezeigt, um die missglückte Positionierung des
17 EStG zu korrigieren. Dadurch wird dem existierenden Dualismus der Einkünfte weiterhin Rechnung getragen.







