Der ager publicus war in der römischen Republik das im Besitz des Staates anfangs das Gemeindeland der Stadt Rom befindliche Land, die auch hier ursprünglich übliche Form des Eigentums an Grund und Boden. Die immer wieder versuchte und teilweise gelungene Privatisierung des ager publicus in individuelles Eigentum (ager privatus) war in der römischen Geschichte eine zentrale innenpolitische Frage. Die Vermessung und Verteilung des ager publicus fiel in den Aufgabenbereich der Decemviri Agris Dandis Adsignandis. Vom 2. Jahrhundert v. Chr. an führte dieser Streitpunkt immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen, so zum Beispiel bei den Gracchischen Reformen.
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