Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) müssen Unternehmen den Schutz der Mitarbeiter vor Diskriminierung, das heißt vor unzulässiger Benachteiligung oder Belästigung hinsichtlich der Merkmale Geschlecht, Alter, Behinderung, ethnische Herkunft, sexueller Identität, Religion und Weltanschauung im gesamten Arbeitsverhältnis gewährleisten. Diese Verpflichtung hat einen großen unmittelbaren Einfluss auf die Personaldatenadministration, Personaldatenverarbeitung und die Datenschutzorganisation. Aber auch Prozesse der elektronischen Kommunikation können hiervon betroffen sein.
Soweit die Vorgaben des Gesetzes nicht eingehalten werden, drohen vielfältige Haftungsszenarien. Datenschutz- und Personalverantwortliche sind daher in der Verantwortung, die betroffenen Datenverarbeitungs- und IT-Prozesse zu identifizieren und gesetzeskonform zu organisieren und anzupassen.
Abhilfe schafft jetzt der neue Leitfaden zu diesem Thema. Checklistenartig werden die kritischen Prozesse aufgezeigt und gleichzeitig Lösungsoptionen dargestellt. Im Vordergrund steht dabei der besonders heikle Bewerbungs- und Einstellungsprozess. Weiterhin werden die Prozesse der Personalverwaltung sowie des IT-Einsatzes betrachtet, wie z. B.: Mitarbeiterbeurteilung, betriebliche Veröffentlichungen, internes Personalauswahlverfahren. Der Leitfaden ist ein unverzichtbarer Helfer, um die relevanten Personal- und IT-Prozesse herausfiltern, zu überprüfen und anzupassen.
Für Personal- und Datenschutzverantwortliche in Wirtschaft und Verwaltung, IT- und DV-Fachabteilungen, Rechenzentren sowie Personalberater.
Soweit die Vorgaben des Gesetzes nicht eingehalten werden, drohen vielfältige Haftungsszenarien. Datenschutz- und Personalverantwortliche sind daher in der Verantwortung, die betroffenen Datenverarbeitungs- und IT-Prozesse zu identifizieren und gesetzeskonform zu organisieren und anzupassen.
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