Der Praxiskommentar zum Amtshaftungsgesetz bietet eine umfangreiche Darstellung dieses Rechtsbereichs. Die 2. Auflage setzt den bewährten Weg der Ersterscheinung aus 2011 fort, wobei zwischenzeitige gesetzliche Änderungen (allen voran die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit: BVwG, BFG + 9 LVwG) ebenso eingearbeitet wurden wie umfassende Judikatur. Eingegangen wurde selbstverständlich auch auf aktuelle Fragen im Zusammenhang mit Problemstellungen der letzten Jahre und der Gegenwart wie etwa im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie, Finanzmarktaufsicht, Haftung für längere Dauer von Zivilgerichtsverfahren.
Illustrative Rechtsprechungsbeispiele und Nachweise sowie Entscheidungen mit aussagekraftigen Kurzbezeichnungen ermoglichen LeserInnen einen raschen Uberblick sowie die zielgerichtete, maßgeschneiderte Fallbearbeitung sowie weitere eigene Recherche.
Die umfassende Systematisierung des Amtshaftungsrechts, Formular-Muster sowie Schaubilder erleichtern die Durchdringung und Bearbeitung von Fallen dieses wichtigen Rechtsbereichs.
Beim vorliegenden Kommentar zum AHG handelt es sich um ein Werk "aus der Praxis für die Praxis".
Der Autor ist als standig einschreitender beruflicher Parteienvertreter in Amtshaftungscausen als Prokuraturanwalt der Finanzprokuratur in Wien tatig. Im Hinblick auf diese berufliche Tatigkeit wurde auch den zahlreichen praktischen Fragen bei der Abwicklung von Amtshaftungsansprüchen und insbesondere Verfahrensfragen ausreichend Raum gegeben.
Illustrative Rechtsprechungsbeispiele und Nachweise sowie Entscheidungen mit aussagekraftigen Kurzbezeichnungen ermoglichen LeserInnen einen raschen Uberblick sowie die zielgerichtete, maßgeschneiderte Fallbearbeitung sowie weitere eigene Recherche.
Die umfassende Systematisierung des Amtshaftungsrechts, Formular-Muster sowie Schaubilder erleichtern die Durchdringung und Bearbeitung von Fallen dieses wichtigen Rechtsbereichs.
Beim vorliegenden Kommentar zum AHG handelt es sich um ein Werk "aus der Praxis für die Praxis".
Der Autor ist als standig einschreitender beruflicher Parteienvertreter in Amtshaftungscausen als Prokuraturanwalt der Finanzprokuratur in Wien tatig. Im Hinblick auf diese berufliche Tatigkeit wurde auch den zahlreichen praktischen Fragen bei der Abwicklung von Amtshaftungsansprüchen und insbesondere Verfahrensfragen ausreichend Raum gegeben.