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Das gemeinschaftliche Testament ist ein verbreitetes, aber fehleranfälliges Instrument des Erbrechts - besonders, wenn es ohne juristische Beratung errichtet wird. Auslegungsschwierigkeiten treten in der Praxis vor allem bei sogenannten »Versterbensklauseln« auf, die den Fall eines gleichzeitigen Versterbens der Eheleute regeln sollen. Die Frage, wie weit die Todesfälle zeitlich auseinanderfallen dürfen, um noch von einer »Gleichzeitigkeit« ausgehen zu können, steht im Spannungsverhältnis zwischen gesetzlich geforderter Formstrenge und der Ermittlung des wirklichen Erblasserwillens gemäß § 133…mehr

Produktbeschreibung
Das gemeinschaftliche Testament ist ein verbreitetes, aber fehleranfälliges Instrument des Erbrechts - besonders, wenn es ohne juristische Beratung errichtet wird. Auslegungsschwierigkeiten treten in der Praxis vor allem bei sogenannten »Versterbensklauseln« auf, die den Fall eines gleichzeitigen Versterbens der Eheleute regeln sollen. Die Frage, wie weit die Todesfälle zeitlich auseinanderfallen dürfen, um noch von einer »Gleichzeitigkeit« ausgehen zu können, steht im Spannungsverhältnis zwischen gesetzlich geforderter Formstrenge und der Ermittlung des wirklichen Erblasserwillens gemäß § 133 BGB. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Andeutungstheorie kritisch zu hinterfragen. »Gleichzeitiges Versterben« meint nicht zwingend einen Tod in gleicher Sekunde. Maßgeblich ist vielmehr, ob der länger lebende Ehegatte noch testierfähig war. Um Unsicherheiten bei der Auslegung künftig zu vermeiden, erscheint eine gesetzliche Regelung für solche Klauseln sinnvoll.
Autorenporträt
Anika Janetzki nahm zum Sommersemester 2016 an der Ruhr-Universität Bochum ihr Studium der Rechtswissenschaften auf, das sie 2021 mit dem Ersten Juristischen Staatsexamen abschloss. Im Anschluss war sie bis 2022 als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der fakultätseigenen Examensvorbereitung der Ruhr-Universität Bochum tätig. Im Jahr 2022 erhielt sie ein einjähriges Promotionsstipendium der Kanzlei Loschelder Rechtsanwälte. Von 2023 bis 2024 arbeitete sie sodann als wissenschaftliche Mitarbeiterin in derselben Kanzlei. Seit September 2024 absolviert sie ihr Rechtsreferendariat am Landgericht Düsseldorf.