Als Anfahrzugkraft wird für Triebfahrzeuge und Zugfahrzeuge die höchstmögliche Zugkraft bei Fahrbeginn aus dem Stillstand heraus bezeichnet. Im Stillstand von Radfahrzeugen ist eine Reibungskraft ( Losbrechzugkraft ) wirksam, die höher ist als der Rollwiderstand im Moment der Rad-Drehung und daher die Anfahrzugkraft von besonderem Interesse sein lässt. Für die Anfahrzugkraft ist oft nicht der Antrieb (Motor und Getriebe) ausschlaggebend, sondern das auf den Antriebsrädern lastende Gewicht ( Reibungsgewicht ) und der Reibungskoeffizient zwischen Rad und Schiene bzw. Fahrbahn.
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