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Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Falle einer Insolvenz haftet der Schuldner seinen Insolvenzgläubigern mit der vorliegenden Insolvenzmasse. Diese besteht grds. zunächst einmal aus den Vermögensgegenständen, die dem Schuldner im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zuzurechnen sind (§35 InsO). Gegenstände, die der Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens veräußert hat und somit einem Dritten zuzurechnen sind,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Fachhochschule der Wirtschaft Paderborn, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Falle einer Insolvenz haftet der Schuldner seinen Insolvenzgläubigern mit der vorliegenden Insolvenzmasse. Diese besteht grds. zunächst einmal aus den Vermögensgegenständen, die dem Schuldner im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung zuzurechnen sind (§35 InsO). Gegenstände, die der Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens veräußert hat und somit einem Dritten zuzurechnen sind, gehören nicht mehr zur Masse. Allerdings hat der Insolvenzverwalter unter bestimmten Voraussetzungen die Option, solche Gegenstände während des Insolvenzverfahrens durch Insolvenzanfechtung wieder in die Insolvenzmasse zurückzuholen (§§129 ff. InsO). Durch dieses rechtliche Instrument wird der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung (par conditio creditorum) bereits ab dem Zeitpunkt einer sich abzeichnenden Insolvenzsituation zu Lasten des Prioritätsprinzips Geltung verschafft. Durch die Zurückholung der Werte können diese nun quotal an die gesamten Gläubiger verteilt werden.
Autorenporträt
Markus Giesecke wurde am 15. April 1979 in Regensburg geboren und ist seit 2011 als freiberuflicher Übersetzer und Dolmetscher für die Sprachen Deutsch, Englisch und Spanisch tätig. Für die englische Sprache ist er als Übersetzer vor dem Landgericht Regensburg öffentlich bestellt und allgemein vereidigt. Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt auf der Übersetzung und Beglaubigung von Urkunden, Zeugnissen, rechtlichen Dokumenten, Gerichtsurteilen, Jahresabschlüssen etc.