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Hybride Finanzierungsinstrumente können aufgrund der Vereinigung von Eigen- und Fremdkapitalkomponenten durch Kapitalmaßnahmen in Aktiengesellschaften beeinflusst werden. Hierbei kommt es weniger auf die konkrete Einordnung des hybriden Finanzierungsinstruments als vielmehr auf die Komponenten, welche ein solchen beinhaltet, an. Deshalb ist eine abstrakte Betrachtung möglich. Eine solche hat nicht in der Rückschau zu erfolgen, sondern im Moment der Vornahme der Kapitalmaßnahme. Daher lässt sich der Einfluss auf ein hybrides Finanzierungsinstrument durch eine Kapitalmaßnahme anhand des…mehr

Produktbeschreibung
Hybride Finanzierungsinstrumente können aufgrund der Vereinigung von Eigen- und Fremdkapitalkomponenten durch Kapitalmaßnahmen in Aktiengesellschaften beeinflusst werden. Hierbei kommt es weniger auf die konkrete Einordnung des hybriden Finanzierungsinstruments als vielmehr auf die Komponenten, welche ein solchen beinhaltet, an. Deshalb ist eine abstrakte Betrachtung möglich. Eine solche hat nicht in der Rückschau zu erfolgen, sondern im Moment der Vornahme der Kapitalmaßnahme. Daher lässt sich der Einfluss auf ein hybrides Finanzierungsinstrument durch eine Kapitalmaßnahme anhand des Einflusses auf die konkrete Risikoverteilung des hybriden Finanzierungsinstruments messen, was auch durch das geltende Aktienrecht gestützt wird. Eine Anpassung an die veränderten Umstände hat dabei grundsätzlich stattzufinden. Hierbei sind jedoch die verschiedenen Gestaltungsvarianten hybrider Finanzierungsinstrumente zu beachten, welche auch die Art und Weise der Anpassung beeinflussen.
Autorenporträt
Robert Nies studierte Rechtswissenschaften an der Justus-Liebig-Universität Gießen und an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Seinen universitären Schwerpunkt absolvierte er im Gesellschaftsrecht. Während der Promotion arbeitete er am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht von Herrn Prof. em. Dr. Ulrich Noack sowie am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht von Herrn Prof. Dr. Thilo Kuntz (LL.M. University of Chicago). Seit 2023 absolviert er sein Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Düsseldorf.