Die verwaltungsgerichtliche Kontrolldichte gehört zu den umstrittensten Bereichen des Verwaltungsrechts. Die im Rotmilan-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts getroffene Feststellung, administrative Letztentscheidungsbefugnisse könnten auch ohne eine normative Ermächtigung bestehen, ist mit der normativen Ermächtigungslehre nicht vereinbar. Deshalb sollte diese durch das System der Aufgaben- und Leistungsgrenzen abgelöst werden. Hierbei sind die Durchbrechungen des Grundsatzes der Vollkontrolle konsequent aus der Perspektive der Funktion der Verwaltungsgerichtsbarkeit zu bestimmen. Gleichzeitig kann es hierdurch gelingen, die dogmatisch inkonsistente, durch die Gegenüberstellung von Ermessen und Beurteilungsspielraum geprägte, kategoriale Systematik administrativer Letztentscheidungsbefugnisse insbesondere im Bereich der Beurteilungsspielräume aufzubrechen und in die Aufgaben- und Leistungsgrenzen als einheitlichen Rechtfertigungs- und Kategorisierungsansatz zu integrieren.
»Die Dissertation sei daher allen, die mit verwaltungsgerichtlichem Rechtsschutz beschäftigt sind, als Wegweiser empfohlen.« Andreas Becker, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 20/2025 »Die Dissertation ist ein Wurf. Sie widmet sich einem Thema, das üblicherweise mehr oder weniger monografisch in den Kommentierungen zu § 114 VwGO abgearbeitet wird, auf neue und erfrischende Art. Gewinnbringend ist sowohl die komprimierte Darstellung der bisherigen Dogmatik als auch die detaillierte Analyse der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung im Anschluss an den Rotmilan-Beschluss.« Prof. Dr. Isabel Schübel-Pfister, in: Bayerische Verwaltungsblätter, 17/2025







