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Der Gesetzgeber muß sich entscheiden, wie weit das Zeugnisverweigerungsrecht den Zeugen schützen und - über ein Beweisverwertungsverbot im Sinne des 252 StPO - die Wahrheitsfindung beeinträchtigen soll. Dieses Problem wird vor allem im Zusammenhang mit der Verwertung der Angaben des Zeugen im Rahmen einer Glaubwürdigkeitsuntersuchung durch den Sachverständigen bzw. im Rahmen eines Gesprächs mit dem Strafverteidiger dargestellt. Dabei geht es auch um die Methoden der Glaubwürdigkeitsuntersuchung sowie die Bedeutung der Hauptverhandlung. Außerdem wird die Frage aufgegriffen, ob der Verzicht des…mehr

Produktbeschreibung
Der Gesetzgeber muß sich entscheiden, wie weit das Zeugnisverweigerungsrecht den Zeugen schützen und - über ein Beweisverwertungsverbot im Sinne des
252 StPO - die Wahrheitsfindung beeinträchtigen soll. Dieses Problem wird vor allem im Zusammenhang mit der Verwertung der Angaben des Zeugen im Rahmen einer Glaubwürdigkeitsuntersuchung durch den Sachverständigen bzw. im Rahmen eines Gesprächs mit dem Strafverteidiger dargestellt. Dabei geht es auch um die Methoden der Glaubwürdigkeitsuntersuchung sowie die Bedeutung der Hauptverhandlung. Außerdem wird die Frage aufgegriffen, ob der Verzicht des Zeugen auf das Beweisverwertungsverbot des
252 StPO bei gleichzeitiger Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechtes in der Hauptverhandlung zulässig ist.
Autorenporträt
Die Autorin: Stephanie Sieker wurde 1975 in Bad Oeynhausen geboren. Sie studierte ab 1994 Rechtswissenschaften in Passau, wo sie von 1999 bis 2001 auch ihr Referendariat absolvierte. Die Promotion erfolgte 2004. Die Autorin ist seit 2003 als Regierungsassessorin bei der Finanzverwaltung Niedersachsen beschäftigt.