Spätestens seit dem Out-of-Area-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1994 sind friedenserhaltende und friedensschaffende Einsätze der Bundeswehr im Rahmen der Vereinten Nationen durch Artikel 24 Abs. 2 GG als legitimiert anzusehen. Unklarheit herrscht aber weiterhin über parlaments- sowie völkerrechtliche Voraussetzungen und Einzelheiten. Anhand der bisherigen Staatspraxis schildert der Autor die rechtliche und faktische Handhabung der Einsätze durch Bundesregierung, Bundestag, Vereinte Nationen, NATO und WEU. Besonderes Augenmerk widmet er der völkerrechtlichen Rechtfertigung eines Einsatzes auf der Grundlage der VN-Charta, die durch die Figur der "humanitären Intervention" bei schwersten Menschenrechtsverletzungen eine systemimmanente Ergänzung erfährt.
Zur rechtlichen Implementierung der Auslandseinsätze empfiehlt Martin Limpert verfassungspolitisch die Verabschiedung eines Verwendungsgesetzes für die Bundeswehr, das den konkreten parlamentarischen Mitwirkungsanteil zugunsten dieser originären Domäne der Exekutive zurücknimmt, indem es die Einsatzvoraussetzungen abstrakt-generell regelt.
Das Geleitwort des früheren Bundesministers der Verteidigung und Vorsitzenden des Rechtsausschusses des 14. Deutschen Bundestages, Professor Dr. Rupert Scholz, weist auf den engen Zusammenhang zwischen äußerer und innerer Sicherheit hin. Es fordert "eine Sicherheit", die eine verstärkte Heranziehung der Bundeswehr zu innerstaatlichen Sicherungsaufgaben beinhaltet. Dies erscheint angesichts der terroristischen Gefahren, wie sie signifikant am 11. September 2001 zum Ausdruck gekommen sind, dringend geboten.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Zur rechtlichen Implementierung der Auslandseinsätze empfiehlt Martin Limpert verfassungspolitisch die Verabschiedung eines Verwendungsgesetzes für die Bundeswehr, das den konkreten parlamentarischen Mitwirkungsanteil zugunsten dieser originären Domäne der Exekutive zurücknimmt, indem es die Einsatzvoraussetzungen abstrakt-generell regelt.
Das Geleitwort des früheren Bundesministers der Verteidigung und Vorsitzenden des Rechtsausschusses des 14. Deutschen Bundestages, Professor Dr. Rupert Scholz, weist auf den engen Zusammenhang zwischen äußerer und innerer Sicherheit hin. Es fordert "eine Sicherheit", die eine verstärkte Heranziehung der Bundeswehr zu innerstaatlichen Sicherungsaufgaben beinhaltet. Dies erscheint angesichts der terroristischen Gefahren, wie sie signifikant am 11. September 2001 zum Ausdruck gekommen sind, dringend geboten.
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Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension
Martin Limperts "Auslandseinsatz der Bundeswehr" ist nach Ansicht des "Mü." zeichnenden Rezensenten ein wenig dürftig ausgefallen. Wie der Rezensent berichtet, wurde im Awacs-Urteil von 1994 die rechtliche Grundlage für die Auslandseinsätze der Bundeswehr gelegt - unter der Voraussetzung der Zustimmung des Bundestags. Diese Zustimmungspflicht lässt sich nach Einschätzung des Rezensenten weder historisch noch aus der Systematik des Grundgesetzes zwingend begründen. Auf diese Problematik geht Limperts Arbeit zum Bedauern des Rezensenten nicht wirklich ein. Abgesehen von einigen prozessualen Fragen liefere Limpert kaum mehr als eine Beschreibung der Rechtsprechung und der ihr zugrunde liegenden Einsätze.
© Perlentaucher Medien GmbH
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»Das Verdienst der Schrift von Martin Limpert besteht zum einen darin, die Wurzeln der - weithin akzeptierten - verfassungsrechtlichen Entscheidungen zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr gründlich freizulegen und damit gleichzeitig die Bedeutung des Gerichts für die Sicherung der Handlungs- und Funktionsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland nach außen deutlich zu machen. Zum anderen offenbaren Limperts Ausführungen aber auch die damit korrespondierende Schwäche der Politik, die sich letztlich als eine Selbstentmündigung des Verfassungs- wie des Gesetzgebers darstellt, mit der unvermeidlichen Folge, dass das Bundesverfassungsgericht in die Rolle eines Ersatzgesetzgebers hineinwächst. Wie Gericht und Politik mit dieser unbefriedigenden Gewaltenverteilung nach den Anschlägen vom 11. September 2001 umgehen werden und welche - ggf. auch in einem Verwendungsgesetz zu formulierenden - Antworten auf die neuen Herausforderungen gefunden werden, bleibt freilich abzuwarten. Ungeachtet dessen wird zukünftig niemand, der sich mit den Auslandseinsätzen der Bundeswehr beschäftigt, auf die Lektüre der Schrift von Limpert verzichten können. Sie stellt ein 'Out-of-Area-Kompendium' dar, das alle Facetten dieser Problematik fundiert und kenntnisreich erörtert und dabei trotz des wissenschaftlichen Anspruchs den Blick für die Anforderungen der politischen Praxis nicht verliert.«
Michael Brenner, in: Archiv des öffentlichen Rechts, 3/2004
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