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Erscheint vorauss. 26. März 2025
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Die Arbeit beleuchtet Ausschlussfristen in arbeitsvertraglichen AGB in allen ihren Facetten. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die in der Praxis üblichen Ausschlussfristen den rechtlichen Anforderungen in verschiedenen Hinsichten nicht genügen. Kritisiert werden insbesondere die Fristlänge sowie die Ausgestaltung des Fristbeginns und des sachlichen Anwendungsbereichs. Der Autor erarbeitet einen eigenen Klauselentwurf, der rechtssicher und für die Praxis tauglich ist. Darüber hinaus befasst sich die Arbeit mit Altfallproblematiken. Im Fokus steht dabei auch die in der Literatur aufgeworfene…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beleuchtet Ausschlussfristen in arbeitsvertraglichen AGB in allen ihren Facetten. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass die in der Praxis üblichen Ausschlussfristen den rechtlichen Anforderungen in verschiedenen Hinsichten nicht genügen. Kritisiert werden insbesondere die Fristlänge sowie die Ausgestaltung des Fristbeginns und des sachlichen Anwendungsbereichs. Der Autor erarbeitet einen eigenen Klauselentwurf, der rechtssicher und für die Praxis tauglich ist.
Darüber hinaus befasst sich die Arbeit mit Altfallproblematiken. Im Fokus steht dabei auch die in der Literatur aufgeworfene Frage, ob das AGB-Recht für Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen eine fortgesetzte Transparenzkontrolle statuiert. Untersucht wird hier eine Frage, die nicht nur für Ausschlussfristen, sondern für alle AGB-Klauseln in Dauerschuldverhältnissen wesentlich ist.

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Autorenporträt
Moritz Waltermann studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück und an der Universität zu Köln. Nach dem ersten Staatsexamen arbeitete er am Großen Examens- und Klausurenkurs der Universität zu Köln und verfasste seine Dissertation unter der Betreuung von Professor Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis. Seit Dezember 2022 absolviert er sein Referendariat beim Land Nordrhein-Westfalen im OLG-Bezirk Köln (Landgericht Köln) mit Stationen unter anderem im Ministerium für Arbeit und Soziales und in der Arbeitsrechtsabteilung einer Wirtschaftskanzlei.