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Die Arbeit untersucht, unter welchen Voraussetzungen der Unfall eines selbständig fahrenden Autos (Automatisierungsstufen 3 bis 5) dem Hersteller zuzurechnen ist. Den Anknüpfungspunkt stellt dabei die in den Fahrzeugen verbaute Künstliche Intelligenz dar, die die Umgebung wahrnimmt und das Fahrzeug steuert. Da gesetzliche und technische Sorgfaltsnormen hier kaum regulieren, wird in unregulierten Bereichen das hochumstrittene erlaubte Risiko als Rechtsinstitut untersucht, um so anhand einer gestuften Risiko- und Nutzenanalyse konkrete Produktfehler herauszuarbeiten. Die Black-Box-Eigenschaft…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht, unter welchen Voraussetzungen der Unfall eines selbständig fahrenden Autos (Automatisierungsstufen 3 bis 5) dem Hersteller zuzurechnen ist. Den Anknüpfungspunkt stellt dabei die in den Fahrzeugen verbaute Künstliche Intelligenz dar, die die Umgebung wahrnimmt und das Fahrzeug steuert. Da gesetzliche und technische Sorgfaltsnormen hier kaum regulieren, wird in unregulierten Bereichen das hochumstrittene erlaubte Risiko als Rechtsinstitut untersucht, um so anhand einer gestuften Risiko- und Nutzenanalyse konkrete Produktfehler herauszuarbeiten. Die Black-Box-Eigenschaft der Fahrzeug-KI hat dagegen zur Folge, dass die Feststellung des Pflichtwidrigkeitszusammenhangs kaum gelingen kann. Die Arbeit beschäftigt sich zudem mit Herstellerpflichten nach Inverkehrgabe und kommt insoweit zu dem Ergebnis, dass sich u.U. strafrechtliche Updatepflichten für Hersteller ergeben können.
Autorenporträt
Mustafa Enes Özcan studierte Rechtswissenschaften an der Universität Hamburg. Nachdem er 2018 das erste Staatsexamen mit Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht abschloss, promovierte er bei Prof. Dr. Janique Brüning an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In dieser Zeit war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Thomas Rönnau an der Bucerius Law School beschäftigt. Anschließend absolvierte er sein Referendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg.