Die Vision des autonomen Fahrens ist sowohl in Wirtschaft als auch in Politik in aller Munde. Während eine marktfähige Umsetzung nach wie vor auf sich warten lässt, beschäftigt sich auch die Rechtswissenschaft mit Fragen rund um die Implementierung autonomer Fahrsysteme in unsere Rechtsordnung. Diese Arbeit legt den Fokus auf zu erwartende Auswirkungen auf die Strafverfolgungsarbeit, die die Nutzung autonom betriebener Kraftfahrzeugs durch einen Beschuldigten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben wird. Nach Darstellung der technischen sowie der verfassungsrechtlichen Ausgangslage…mehr
Die Vision des autonomen Fahrens ist sowohl in Wirtschaft als auch in Politik in aller Munde. Während eine marktfähige Umsetzung nach wie vor auf sich warten lässt, beschäftigt sich auch die Rechtswissenschaft mit Fragen rund um die Implementierung autonomer Fahrsysteme in unsere Rechtsordnung. Diese Arbeit legt den Fokus auf zu erwartende Auswirkungen auf die Strafverfolgungsarbeit, die die Nutzung autonom betriebener Kraftfahrzeugs durch einen Beschuldigten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren haben wird. Nach Darstellung der technischen sowie der verfassungsrechtlichen Ausgangslage werden sämtliche Eingriffsbefugnisse der Ermittlungsbehörden auf ihre Tatbestandsmäßigkeit hin überprüft. Auch zu Konfliktfragen im Kontext der Beweisverwertungslehre wird vertieft eingegangen. Es zeigt sich, dass die StPO de lege lata nur bedingt praxistaugliche Eingriffsermächtigungen an die Hand gibt, bei denen überdies einige Verwertungsverbote bestehen dürften.
Gregor Vechtel studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth und erwarb dort im Nebenstudium Recht und Wirtschaft einen Bachelor of Laws. Während des Studiums arbeitete er als studentische Hilfskraft am Lehrstuhl für Strafrecht III von Frau Prof. Dr. Nina Nestler. Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung war er dort als Wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig und promovierte ebenda. Seine Forschungsarbeiten wurden im Rahmen eines Drittmittelprojekts durch die Fritz Thyssen Stiftung gefördert. Nach Abschluss der Promotion absolviert Gregor Vechtel derzeit sein Referendariat im Bezirk des OLG Bamberg.
Inhaltsangabe
1. GrundlagenDie Entwicklung der Fahrzeugautomation zum autonomen Fahren - Automatisationsstufen und Begriffsbestimmung - Technische Grundlagen des autonomen Fahrens - Tatsächliche Zugriffsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden2. Elektronische Daten im StrafverfahrenAllgemeines - Zur Beweiskraft elektronischer Daten - Kategorisierung elektronischer Daten3. Verfassungsrechtlicher KontextElementare Prinzipien des Verfassungsstaats - Das Spannungsverhältnis von Technik und (Verfassungs-)Recht - Betroffene Grundrechte4. Möglichkeiten und Grenzen der BeweisgewinnungDie Unterscheidung von offenen und verdeckten Ermittlungsmaßnahmen - Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen - Offene Ermittlungsmaßnahmen5. Grenzen der BeweisführungBeweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote als prozessuale Regelungsinstrumente im strafverfolgenden Rechtsstaat - Beweiserhebungsverbote - BeweisverwertungsverboteZusammenfassung und Ausblick
1. GrundlagenDie Entwicklung der Fahrzeugautomation zum autonomen Fahren - Automatisationsstufen und Begriffsbestimmung - Technische Grundlagen des autonomen Fahrens - Tatsächliche Zugriffsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden2. Elektronische Daten im StrafverfahrenAllgemeines - Zur Beweiskraft elektronischer Daten - Kategorisierung elektronischer Daten3. Verfassungsrechtlicher KontextElementare Prinzipien des Verfassungsstaats - Das Spannungsverhältnis von Technik und (Verfassungs-)Recht - Betroffene Grundrechte4. Möglichkeiten und Grenzen der BeweisgewinnungDie Unterscheidung von offenen und verdeckten Ermittlungsmaßnahmen - Verdeckte Ermittlungsmaßnahmen - Offene Ermittlungsmaßnahmen5. Grenzen der BeweisführungBeweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote als prozessuale Regelungsinstrumente im strafverfolgenden Rechtsstaat - Beweiserhebungsverbote - BeweisverwertungsverboteZusammenfassung und Ausblick
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