Das Ausländerzentralregistergesetz (AZRG) regelt in Deutschland die Erfassung, Verarbeitung und Nutzung von Daten im Ausländerzentralregister (AZR). Das AZR ist eine zentrale Datenbank, die von der Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) geführt wird und Informationen über nicht-deutsche Staatsangehörige speichert.Das Gesetz legt fest, welche Behörden auf die Daten zugreifen dürfen, welche Daten gespeichert werden (z. B. Aufenthaltsstatus, Einreise- und Ausreisedaten, Asylverfahren) und wie der Datenschutz sichergestellt wird. Ziel ist es, eine effiziente Verwaltung migrations- und sicherheitsrelevanter Informationen zu gewährleisten.
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