Zur Ergänzungslieferung Die Ergänzungslieferung beinhaltet diverse Aktualisierungen von Kommentierungen des Baugesetzes wie u.a. zu * § 11 (Städtebaulicher Vertrag), * §§ 85-88 (Enteignung), * §§ 203-206 (Zuständigkeiten), * §§ 215, 216 (Planerhaltung). Zielgruppe Für Bauämter, Tiefbauämter, Vermessungsämter, kommunale Planungsämter, Architektenbüros, Bauunternehmen, Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate.
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