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Die jährlich erscheinenden Bände der Baurechtssammlung ermöglichen eine umfassende Orientierung über die Rechtsprechung des vergangenen Jahres zum öffentlichen Baurecht. Band 78 enthält die baurechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesgerichtshofs, der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe zu den folgenden Rechtsgebieten
Bauplanungsrecht
Bauordnungsrecht
Baugenehmigungsverfahren
Maßnahmen der Baubehörden
Denkmalschutzrecht, Natur- und Landschaftsschutz
Besonderes Städtebaurecht
Städtebauliche Verträge
Herausgeber: Hans-Dieter
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Produktbeschreibung
Die jährlich erscheinenden Bände der Baurechtssammlung ermöglichen eine umfassende Orientierung über die Rechtsprechung des vergangenen Jahres zum öffentlichen Baurecht. Band 78 enthält die baurechtliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesgerichtshofs, der Oberverwaltungsgerichte und Verwaltungsgerichtshöfe zu den folgenden Rechtsgebieten

Bauplanungsrecht

Bauordnungsrecht

Baugenehmigungsverfahren

Maßnahmen der Baubehörden

Denkmalschutzrecht, Natur- und Landschaftsschutz

Besonderes Städtebaurecht

Städtebauliche Verträge

Herausgeber:
Hans-Dieter Upmeier, Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Münster a.D., Altenberge, Mitherausgeber der Zeitschrift BauR. Begründet wurde die Sammlung von Fritz Thiel, fortgeführt von Konrad Gelzer (bis Band 55).

Zielgruppe:
Verwaltungsbehörden und -gerichte, Rechtsanwälte

Kurztext:
BRS - Die umfassende Rechtsprechungsübersicht zum öffentlichen Bau- und Bodenrecht.

Rechtsgebiet:
Öffentliches Baurecht

Presse
»? erweist sich als wertvolle Fundgrube für die wichtigsten gerichtlichen Entscheidungen mit Bezügen zu den verschiedensten Themenbereichen des öffentlichen Baurechts. Er ist jedoch nicht nur ein wichtiges und hilfreiches Arbeitsmittel bei der Recherche aktueller Entscheidungen, sondern auch demjenigen Nutzer als interessante Lektüre zu empfehlen, der sich umfassend und zuverlässig ›auf den Stand der Dinge‹ bringen oder nur darüber informieren möchte, welche Streitfragen aktuell die gerichtliche wie behördliche Praxis beschäftigen.«
Dr. Bernd Köster BauR 2009, 1490