Im April 2016 wurde die DSGVO verabschiedet. Eine zweijährige Übergangsphase gibt Unternehmen und Behörden Zeit, sich auf die neue Rechtslage einzustellen. In der Praxis führt dies zu der Notwendigkeit, die Geschäftsmodelle so auszugestalten, dass sie einerseits den aktuellen Anforderungen entsprechen, aber auch nach dem Inkrafttreten der DSGVO noch durchführbar bleiben. Die zweite Auflage dieses Kommentars widmet sich dieser Herausforderung. Neben einer Aktualisierung der Kommentierungen zum BDSG, TMG und TKG beinhaltet sie eine Erstkommentierung der gesamten DSGVO.
Besonderer Wert wurde auf die Verzahnung gelegt.
Durch diverse Querverweise wird aufgezeigt, wo Handlungsbedarf besteht.
Das Werk richtet sich vor allem an Praktiker.
Es verfolgt weiterhin den bekannt meinungsfreudigen Ansatz mit wissenschaftlich untermauertem Blick für das "Machbare".
Besonderer Wert wurde auf die Verzahnung gelegt.
Durch diverse Querverweise wird aufgezeigt, wo Handlungsbedarf besteht.
Das Werk richtet sich vor allem an Praktiker.
Es verfolgt weiterhin den bekannt meinungsfreudigen Ansatz mit wissenschaftlich untermauertem Blick für das "Machbare".
"Fazit: Wer sich im Unternehmen, insbesondere als Datenschutzbeauftragter, Personaler (
28, 32 BDSG) oder Compliance-Beauftragter, bzw. als Berater mit Datenschutzfragen ausei-nanderzusetzen hat und sich für die EU-DSGVO "fit" machen will, respektive muss, dem bietet der "Plath" Orientierung, Verständnis, Antworten und Empfehlungen. Die Anschaffung und Arbeit damit ermöglicht ein (rechts)sicheres Bewegen auf häufig unsicherem Terrain - dem datenschutzrechtlichen Minenfeld - und bewahrt vor Sanktionen und Schäden, die ab dem 25.5.2018 noch drastisch ansteigen. Darüber hinaus wird der etablierte und zitierfähige Kommentat wesentlich zur Meinungsbildung der neuen EU-DSGVO beitragen und wird auch hier Standards setzen."
RA Volker Stück, Aschaffenburg, AuA 2/2017
28, 32 BDSG) oder Compliance-Beauftragter, bzw. als Berater mit Datenschutzfragen ausei-nanderzusetzen hat und sich für die EU-DSGVO "fit" machen will, respektive muss, dem bietet der "Plath" Orientierung, Verständnis, Antworten und Empfehlungen. Die Anschaffung und Arbeit damit ermöglicht ein (rechts)sicheres Bewegen auf häufig unsicherem Terrain - dem datenschutzrechtlichen Minenfeld - und bewahrt vor Sanktionen und Schäden, die ab dem 25.5.2018 noch drastisch ansteigen. Darüber hinaus wird der etablierte und zitierfähige Kommentat wesentlich zur Meinungsbildung der neuen EU-DSGVO beitragen und wird auch hier Standards setzen."
RA Volker Stück, Aschaffenburg, AuA 2/2017