Das Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) regelt die Versorgung von Beamten, Richtern und Berufssoldaten im Ruhestand sowie deren Hinterbliebenen in Deutschland. Es bestimmt die Höhe und Berechnung der Pensionen, Versorgungsbezüge, Hinterbliebenenrenten und eventuellen Versorgungsabschläge. Zudem enthält das Gesetz Vorschriften zur Anrechnung von Vordienstzeiten, zur Versorgung bei Dienstunfähigkeit und zu Sonderregelungen wie der Altersgrenze für den Ruhestandseintritt. Das BeamtVG stellt sicher, dass Beamte nach ihrer aktiven Dienstzeit eine angemessene finanzielle Absicherung erhalten.
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