Die Landesverordnung über die Gewährung von Beihilfen an Beamtinnen und Beamte in Schleswig-Holstein (BhVO) regelt die ergänzende Fürsorgeleistung des Landes für seine Beamtinnen und Beamten. Sie erstattet einen Teil der Aufwendungen in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Vorsorgefällen. Die Beihilfe ergänzt die private Krankenversicherung und richtet sich nach festgelegten Bemessungssätzen, die von der Besoldungsgruppe und der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder abhängen. Beihilfeberechtigte sind u. a. aktive und ehemalige Beamtinnen und Beamte, Versorgungsempfänger sowie deren berücksichtigungsfähige Angehörige.
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