Das Berliner Datenschutzgesetz (BlnDSG) regelt den Schutz personenbezogener Daten durch öffentliche Stellen im Land Berlin. Es ergänzt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die EU-Richtlinie für Polizei und Justiz (EU 2016/680). Das Gesetz legt fest, wie Daten verarbeitet, gespeichert und übermittelt werden dürfen, und definiert die Aufgaben der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit.
Bitte wählen Sie Ihr Anliegen aus.
Rechnungen
Retourenschein anfordern
Bestellstatus
Storno







