Die Arbeit befasst sich mit Bewährungsweisungen, die den Zugang zum Internet und das Handeln im Internet einschränken. Ziel ist es, eine auf das digitale Leben zugeschnittene Resozialisierungsmaßnahme zu schaffen. Dazu wird der verfassungsrechtliche Schutz des Handelns im Internet und die bisherige Rechtsprechung zu Internetbeschränkungen durch Bewährungsweisungen untersucht. Im Folgenden wird festgestellt, dass Internetbeschränkungen auf der Grundlage der Generalklausel sowie der Standardweisungen - insbesondere als Aufenthaltsverbote § nach 56c Abs. 2 StGB - verhängt werden können. Es folgt eine Untersuchung der Wirksamkeit strafrechtlicher Sanktionen sowie der Überwachungskompetenzen und -möglichkeiten des Gerichts und der Bewährungshilfe. Dabei werden auch die technischen Überwachungsmöglichkeiten dargestellt und deren rechtliche Zulässigkeit im Rahmen der Bewährungsaufsicht untersucht. Abschließend wird ein Praxisleitfaden für die Anordnung von Internetbeschränkungen gegeben.
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