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Die Arbeit befasst sich mit Bewährungsweisungen, die den Zugang zum Internet und das Handeln im Internet einschränken. Ziel ist es, eine auf das digitale Leben zugeschnittene Resozialisierungsmaßnahme zu schaffen. Dazu wird der verfassungsrechtliche Schutz des Handelns im Internet und die bisherige Rechtsprechung zu Internetbeschränkungen durch Bewährungsweisungen untersucht. Im Folgenden wird festgestellt, dass Internetbeschränkungen auf der Grundlage der Generalklausel sowie der Standardweisungen - insbesondere als Aufenthaltsverbote § nach 56c Abs. 2 StGB - verhängt werden können. Es folgt…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit befasst sich mit Bewährungsweisungen, die den Zugang zum Internet und das Handeln im Internet einschränken. Ziel ist es, eine auf das digitale Leben zugeschnittene Resozialisierungsmaßnahme zu schaffen. Dazu wird der verfassungsrechtliche Schutz des Handelns im Internet und die bisherige Rechtsprechung zu Internetbeschränkungen durch Bewährungsweisungen untersucht. Im Folgenden wird festgestellt, dass Internetbeschränkungen auf der Grundlage der Generalklausel sowie der Standardweisungen - insbesondere als Aufenthaltsverbote § nach 56c Abs. 2 StGB - verhängt werden können. Es folgt eine Untersuchung der Wirksamkeit strafrechtlicher Sanktionen sowie der Überwachungskompetenzen und -möglichkeiten des Gerichts und der Bewährungshilfe. Dabei werden auch die technischen Überwachungsmöglichkeiten dargestellt und deren rechtliche Zulässigkeit im Rahmen der Bewährungsaufsicht untersucht. Abschließend wird ein Praxisleitfaden für die Anordnung von Internetbeschränkungen gegeben.
Autorenporträt
Karen Schmitz studierte Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück. Während ihres Studiums arbeitete sie an den Lehrstühlen von Prof. Dr. Ralf Krack, Prof. Dr. Roland Schmitz und Prof. Dr. Ulrich Foerste. Ihr erstes juristisches Staatsexamen legte sie 2020 in Niedersachsen ab. Während der Arbeit an ihrer Dissertation war sie bei Prof. Dr. Prof. h.c. Arndt Sinn an der Universität Osnabrück als wissenschaftliche Mitarbeiterin tätig und unterrichtete zeitweilig an der Universidad de Murcia Strafrecht. Seit 2023 absolviert sie ihr Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Hamm. Seit 2018 ist sie als ehrenamtliche Opferbetreuerin beim Weißen Ring e.V. tätig.