Betriebliche Arbeitskampfregelungen: in der Praxis zwar von großem Interesse, in der Wissenschaft aber nur ansatzweise diskutiert. Es ist weitgehend ungeklärt, inwieweit Betriebsparteien regelnd in das Arbeitskampfgeschehen eingreifen können. Die Aktualität dieser Frage wird insbesondere vor dem Hintergrund der verstärkt geforderten Liberalisierung des Tarifrechts deutlich. Immer öfter wird der Flächentarifvertrag zugunsten des Firmentarifvertrages in Frage gestellt. Zudem wird häufig eine Verlagerung der Regelungsbefugnisse von der tariflichen auf die betriebliche Ebene gefordert. Es stellt…mehr
Betriebliche Arbeitskampfregelungen: in der Praxis zwar von großem Interesse, in der Wissenschaft aber nur ansatzweise diskutiert. Es ist weitgehend ungeklärt, inwieweit Betriebsparteien regelnd in das Arbeitskampfgeschehen eingreifen können. Die Aktualität dieser Frage wird insbesondere vor dem Hintergrund der verstärkt geforderten Liberalisierung des Tarifrechts deutlich. Immer öfter wird der Flächentarifvertrag zugunsten des Firmentarifvertrages in Frage gestellt. Zudem wird häufig eine Verlagerung der Regelungsbefugnisse von der tariflichen auf die betriebliche Ebene gefordert. Es stellt sich daher die Frage, ob Betriebsvereinbarungen Tarifverträge auch im Hinblick auf arbeitskampfrechtliche Fragen ersetzen bzw. ergänzen können.
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Schriften zum Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht 27
Die Autorin: Almut Maulshagen wurde 1972 in Münster/Westfalen geboren. Das Studium der Rechtswissenschaften absolvierte sie an der Universität Würzburg, das Referendariat im OLG-Bezirk Hamm und in den USA. Die Autorin ist seit 1998 als Rechtsanwältin in einer wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Sozietät in Düsseldorf tätig. Einer ihrer Tätigkeitsschwerpunkte ist das kollektive Arbeitsrecht. Die Promotion erfolgte 2001 an der Universität Mainz.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt : Reichweite der Rechtsetzungs- und Regelungsbefugnis der Betriebsparteien - Vorrang höherrangigen Rechts - Funktionale Zuständigkeit - Regelungsbestandteile von Betriebsvereinbarungen - Möglicher Inhalt von Betriebsvereinbarungen - Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen - Zulässigkeits- und Rechtsfolgeregelungen - Gleitzeitregelungen - Anwesenheitsprämien - Notstands- und Erhaltungsarbeiten - Maßregelungsverbote - Arbeitskampfrecht als dispositives Recht - Grundsätze des Arbeitskampfrechts - Grundsatz der Parität - Faktoren der Paritätsbewertung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Gebot der staatlichen Neutralität - Grundsatz der Gegnerunabhängigkeit - Grundsätze des Betriebsverfassungsrechts - Neutralitätspflicht des Betriebsrats - Friedenspflicht des Betriebsrats - Vertrauensvolle Zusammenarbeit - Betriebsverfassungsrechtliches Arbeitskampfverbot - Rechtsgebietskonkurrenz - Verfassungskonforme Auslegung des BetrVG .
Aus dem Inhalt : Reichweite der Rechtsetzungs- und Regelungsbefugnis der Betriebsparteien - Vorrang höherrangigen Rechts - Funktionale Zuständigkeit - Regelungsbestandteile von Betriebsvereinbarungen - Möglicher Inhalt von Betriebsvereinbarungen - Erzwingbare und freiwillige Betriebsvereinbarungen - Zulässigkeits- und Rechtsfolgeregelungen - Gleitzeitregelungen - Anwesenheitsprämien - Notstands- und Erhaltungsarbeiten - Maßregelungsverbote - Arbeitskampfrecht als dispositives Recht - Grundsätze des Arbeitskampfrechts - Grundsatz der Parität - Faktoren der Paritätsbewertung - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Gebot der staatlichen Neutralität - Grundsatz der Gegnerunabhängigkeit - Grundsätze des Betriebsverfassungsrechts - Neutralitätspflicht des Betriebsrats - Friedenspflicht des Betriebsrats - Vertrauensvolle Zusammenarbeit - Betriebsverfassungsrechtliches Arbeitskampfverbot - Rechtsgebietskonkurrenz - Verfassungskonforme Auslegung des BetrVG .
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