Die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmerschaft im Betrieb obliegt dem Betriebsrat. Vor allem das Arbeitsverfassungsgesetz und die dazu ergangenen Verordnungen wie etwa die Betriebsrats-Geschäftsordnung bzw die Betriebsrats-Wahlordnung bilden für diese Tätigkeit die rechtlichen Grundlagen. Es ist daher für jedes Betriebsratsmitglied unerlässlich, über diese Bestimmungen Bescheid zu wissen.
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