Dieser Kommentar zum Betriebsverfassungsrecht ist ein unverzichtbares Arbeitsmittel für die Betriebsratspraxis.
Er berücksichtigt die Auswirkungen der Vielzahl arbeitsrechtlicher Entscheidungen auf die Betriebsverfassung und zeigt die Rechtsprechungsentwicklung der Mitbestimmung auf.
Zentrale Themen des Werkes sind:
- Geltung des BetrVG im Ausland
- Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
- Abgrenzung und Zuordnung leitender Angestellter bei der Betriebsratswahl
- Rechte des Betriebsratsmitglieds
- Zuständigkeit des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats
- Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Entgeltleistungen
- Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung und Kündigung
- Mitbestimmung über Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen
- Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber
- Auswahlrichtlinien bei Kündigung
- Befristung des Versuchs eines Interessenausgleichs
- Einführung alternativer Strukturen der Arbeitnehmervertretung
- Vergrößerung der Betriebsräte, erweiterte Freistellungspflichten
- Einführung des vereinfachten Wahlverfahrens für Kleinbetriebe
- Regelung der teilautonomen Arbeitsgruppe
- Erweiterung der Mitbestimmungstatbestände
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
Schwerpunkte der 11. Auflage sind:
- Auswirkungen des AGG auf die Betriebsverfassung
- Berücksichtigung der 1-Euro-Jobber in der Betriebsverfassung
- Gemeinsamer Betrieb und Betriebsteil in der Betriebsverfassung
- Betriebsvereinbarung bei Betriebsübergang
- AGG als Aufgabe der Betriebsräte
- Rechtsprechung zur Betriebsratsschulung
- Rechtsprechung zu den Betriebsratswahlen
- Übergangsmandat und Restmandat.
Rezension:
"(...) Für alle, die im Betriesverfassungsrecht mitreden wollen, ist der Kommentar unentbehrlich. Und das sind sowohl Mitglieder von Betriebsräten als auch Mitarbeiter von Personalabteilungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Verbänden, Richter, Rechtsanwälte und Wissenschaftler."
Brigitte Udke, in: Co-Manager, 1/2006, zur 10. Auflage 2006
"Wer sich mit Fragen des Betriebsverfassungsrechts zu beschäftigen hat, ist gut beraten, diese neue Auflage des Richardi zur Hand zu nehmen. Der Kommentar stellt in gewohnter systematischer und gut lesbarer Weise nicht nur die Grundzüge des BetrVG dar, sondern setzt sich mit den Auswirkungen arbeitsgerichtlicher Entscheidungen auf die Betriebsverfassung auseinander; dabei konnten Urteile berücksichtigt werden, die bis zum September 2005 ergangen sind. So dient das Buch nach wie vor sowohl denjenigen, die nach einer wissenschaftlich fundierten Darstellung suchen als auch denjenigen, die es als Ratgeber für die Praxis benutzen wollen. (...)"
in: Betriebliche Altersvorsorge 01/2006, zur 10. Auflage 2005
Expertenmeinung von Hansjörg Berrisch, Dr. Linder & Berrisch Rechtsanwälte, Gießen, zur 10. Auflage 2005:
"Ein kleines Jubiläum ist anzukündigen. In 10. Auflage ist der von Dietz begründete und von Richardi seit der 5. Auflage fortgeführte Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz erschienen. Das Erscheinungsdatum ist gut gewählt, stehen doch die Betriebsratswahlen an. Der Kommentar hat auch in der Neuauflage nichts von seiner Qualität eingebüßt. Eingearbeitet sind die Auswirkungen von Hartz III sowie des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt auf das Betriebsverfassungsrecht, des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat sowie die Wirkungen von Betriebsänderungen auf den Gesamtbetriebsrat im Hinblick auf Interessenausgleich und Sozialplan. Kommentiert wird neben dem BetrVG die Wahlordnung 2001 (WO). Abgedruckt sind ferner die Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WOP) und die Wahlordnung Seeschifffahrt (WOS). Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist bis September 2005 berücksichtigt. Die Erläuterung der einzelnen Vorschriften ist sehr ausführlich und an den Bedürfnissen sowohl der Praxis als auch der Wissenschaft ausgerichtet. Rechtsprechung und Schrifttum sind auf aktuellem Stand umfangreich eingearbeitet. Der Kommentar von Richardi ist für jeden, der sich mit Fragen des Betriebsverfassungsrechts zu beschäftigen hat, ein unentbehrliches Werk."
"(...) Insgesamt bleibt aber festzustellen, dass sich der Kommentar als ein allseits bekanntes und geschätztes Erläuterungswerk für die betriebliche Praxis seit Jahrzehnten seinen Platz in der Literatur zum Betriebsverfassungsgesetz behauptet hat. Die Lektüre wird dadurch erleichtert, dass in einem Anhang die wichtigsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsverfassungsrecht im Einzelnen mit Fundstellennachweis bis zum Dezember 2003 aufgeführt sind und im Kommentarteil eingehend und sachkundig, teilweise auch kritisch, bewertet und gewürdigt werden."
Dr. Klaus Vogelgesang, in: Die Personalvertretung, Heft 01/2006, zur 9. Auflage 2004
Expertenmeinung von Privatdozent Dr. Martin Ahrens, zur 9. Auflage 2004:
"Als Schwergewicht unter den betriebsverfassungsrechtlichen Kommentaren nimmt das von Richardi herausgegeben und gemeinsam mit Thüsing und Annuß bearbeitete Werk einen besonderen Rang ein. Mit größter Sorgfalt und Genauigkeit ist die neue Rechtsprechung und Literatur zum Betriebsverfassungsgesetz gesammelt, geordnet und analysiert worden. Als zuverlässiger Wegbegleiter und -bereiter ist der Kommentar für die betriebliche Praxis nahezu unverzichtbar."
Expertenmeinung von Martin Wildschütz, Direktor des Arbeitsgerichts Koblenz, zur 9. Auflage 2004:
"In vernünftigem zeitlichen Abstand zur Vorauflage (2002) liegt nunmehr der bewährte Betriebsverfassungskommentar von Richardi in 9. Auflage vor. Mit einem Umfang von 2235 Leseseiten ist es den Autoren (neben Richardi sind dies Thüsing und Annuß) gelungen, eine Kommentierung vorzulegen, die sowohl die Rechtsprechung umfassend berücksichtigt, als auch durch die umfassende Auswertung der Literatur und die Auseinandersetzung mit Grundlagenfragen bei der Lösung neuer Fragen wertvolle Hilfe leistet. Die systematische Durchdringung liefert Begründungen und referiert nicht nur die bisherige Rechtsprechung. Dies macht sich etwa bei der Kommentierung der durch das Betriebsverfassungs-Reformgesetz vom 23.7.2001 neu in das Gesetz aufgenommenen gesetzlichen Bestimmungen positiv bemerkbar, zu denen naturgemäß weitgehend höchstrichterliche Rechtsprechung noch fehlt.
Die Kommentierung ist gut zugreifbar: Umfangreiche Detailgliederungen vor der Kommentierung jeder gesetzlichen Bestimmung, ein ausgezeichnetes Stichwortverzeichnis sowie ein Parallelfundstellenverzeichnis gewährleisten ein rasches Auffinden der jeweilig benötigten Kommentierung und der zitierten Rechtsprechung. Die Kommentierung ist kompakt, klar strukturiert, sehr gut lesbar und verständlich, so dass sich mit dem Kommentar auch unter dem zeitlichen Druck der täglichen Arbeit gut und rationell arbeiten lässt.
Durch die hervorragend gelungene Mischung aus Praxisorientierung und wissenschaftlicher Fundierung ist der Kommentar uneingeschränkt für die tägliche Arbeit zu empfehlen!"
"(...) ist die Kompaktheit und Übersichtlichkeit der Darstellung lobend hervorzuheben, da hierdurch die Lesbarkeit des Werkes gefördert wird, so daß der Kommentar insbesondere auch für den Praktiker ein zuverlässiger Helfer ist, der ihn schnell und fundiert über die betriebsverfassungsrechtliche Rechtslage informiert."
In: Betriebliche Altersversorgung, 4/ 2004, zur 9. Auflage
"(...) Insgesamt ist auch der 8. Auflage des "Richardi" zu bescheinigen, dass sie das hohe Niveau eines der wissenschaftlich fundiertesten Großkommentare zum BetrVG halten konnte, ohne irgendeine Einbuße an Aktualität in Kauf nehmen zu müssen. (...) Auch der Praktiker des Betriebsverfassungsrechts findet hier stets Rat und Wegweisung. Dem neuen Triumvirat der Autoren darf zudem zu einer homogenen Gemeinschaftsleistung gratuliert werden."
Prof. Dr. Hermann Reichold, in: RdA, Heft 2/ 2003, zur 8. Auflage
"(...) Der Erwerb des Werkes ist uneingeschränkt zu empfehlen."
Prof. Dr. Peter Bengelsdorf , in: NZA, 16/ 2004, zur 9. Auflage
"(...) Auch weiterhin gilt also uneingeschränkt: Wer im Betriebsverfassungsrecht mitreden will, der kann auch weiterhin auf den Ricardi nicht verzichten."
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulrich Fischer, in: NJW, 16/2005, zur 9. Auflage
Er berücksichtigt die Auswirkungen der Vielzahl arbeitsrechtlicher Entscheidungen auf die Betriebsverfassung und zeigt die Rechtsprechungsentwicklung der Mitbestimmung auf.
Zentrale Themen des Werkes sind:
- Geltung des BetrVG im Ausland
- Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
- Abgrenzung und Zuordnung leitender Angestellter bei der Betriebsratswahl
- Rechte des Betriebsratsmitglieds
- Zuständigkeit des Gesamt- und des Konzernbetriebsrats
- Mitbestimmung bei Arbeitszeit und Entgeltleistungen
- Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung und Kündigung
- Mitbestimmung über Interessenausgleich und Sozialplan bei Betriebsänderungen
- Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber
- Auswahlrichtlinien bei Kündigung
- Befristung des Versuchs eines Interessenausgleichs
- Einführung alternativer Strukturen der Arbeitnehmervertretung
- Vergrößerung der Betriebsräte, erweiterte Freistellungspflichten
- Einführung des vereinfachten Wahlverfahrens für Kleinbetriebe
- Regelung der teilautonomen Arbeitsgruppe
- Erweiterung der Mitbestimmungstatbestände
- Jugend- und Auszubildendenvertretung
Schwerpunkte der 11. Auflage sind:
- Auswirkungen des AGG auf die Betriebsverfassung
- Berücksichtigung der 1-Euro-Jobber in der Betriebsverfassung
- Gemeinsamer Betrieb und Betriebsteil in der Betriebsverfassung
- Betriebsvereinbarung bei Betriebsübergang
- AGG als Aufgabe der Betriebsräte
- Rechtsprechung zur Betriebsratsschulung
- Rechtsprechung zu den Betriebsratswahlen
- Übergangsmandat und Restmandat.
Rezension:
"(...) Für alle, die im Betriesverfassungsrecht mitreden wollen, ist der Kommentar unentbehrlich. Und das sind sowohl Mitglieder von Betriebsräten als auch Mitarbeiter von Personalabteilungen, Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen, Verbänden, Richter, Rechtsanwälte und Wissenschaftler."
Brigitte Udke, in: Co-Manager, 1/2006, zur 10. Auflage 2006
"Wer sich mit Fragen des Betriebsverfassungsrechts zu beschäftigen hat, ist gut beraten, diese neue Auflage des Richardi zur Hand zu nehmen. Der Kommentar stellt in gewohnter systematischer und gut lesbarer Weise nicht nur die Grundzüge des BetrVG dar, sondern setzt sich mit den Auswirkungen arbeitsgerichtlicher Entscheidungen auf die Betriebsverfassung auseinander; dabei konnten Urteile berücksichtigt werden, die bis zum September 2005 ergangen sind. So dient das Buch nach wie vor sowohl denjenigen, die nach einer wissenschaftlich fundierten Darstellung suchen als auch denjenigen, die es als Ratgeber für die Praxis benutzen wollen. (...)"
in: Betriebliche Altersvorsorge 01/2006, zur 10. Auflage 2005
Expertenmeinung von Hansjörg Berrisch, Dr. Linder & Berrisch Rechtsanwälte, Gießen, zur 10. Auflage 2005:
"Ein kleines Jubiläum ist anzukündigen. In 10. Auflage ist der von Dietz begründete und von Richardi seit der 5. Auflage fortgeführte Kommentar zum Betriebsverfassungsgesetz erschienen. Das Erscheinungsdatum ist gut gewählt, stehen doch die Betriebsratswahlen an. Der Kommentar hat auch in der Neuauflage nichts von seiner Qualität eingebüßt. Eingearbeitet sind die Auswirkungen von Hartz III sowie des Gesetzes zu Reformen am Arbeitsmarkt auf das Betriebsverfassungsrecht, des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat sowie die Wirkungen von Betriebsänderungen auf den Gesamtbetriebsrat im Hinblick auf Interessenausgleich und Sozialplan. Kommentiert wird neben dem BetrVG die Wahlordnung 2001 (WO). Abgedruckt sind ferner die Verordnung zur Durchführung der Betriebsratswahlen bei den Postunternehmen (WOP) und die Wahlordnung Seeschifffahrt (WOS). Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist bis September 2005 berücksichtigt. Die Erläuterung der einzelnen Vorschriften ist sehr ausführlich und an den Bedürfnissen sowohl der Praxis als auch der Wissenschaft ausgerichtet. Rechtsprechung und Schrifttum sind auf aktuellem Stand umfangreich eingearbeitet. Der Kommentar von Richardi ist für jeden, der sich mit Fragen des Betriebsverfassungsrechts zu beschäftigen hat, ein unentbehrliches Werk."
"(...) Insgesamt bleibt aber festzustellen, dass sich der Kommentar als ein allseits bekanntes und geschätztes Erläuterungswerk für die betriebliche Praxis seit Jahrzehnten seinen Platz in der Literatur zum Betriebsverfassungsgesetz behauptet hat. Die Lektüre wird dadurch erleichtert, dass in einem Anhang die wichtigsten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Betriebsverfassungsrecht im Einzelnen mit Fundstellennachweis bis zum Dezember 2003 aufgeführt sind und im Kommentarteil eingehend und sachkundig, teilweise auch kritisch, bewertet und gewürdigt werden."
Dr. Klaus Vogelgesang, in: Die Personalvertretung, Heft 01/2006, zur 9. Auflage 2004
Expertenmeinung von Privatdozent Dr. Martin Ahrens, zur 9. Auflage 2004:
"Als Schwergewicht unter den betriebsverfassungsrechtlichen Kommentaren nimmt das von Richardi herausgegeben und gemeinsam mit Thüsing und Annuß bearbeitete Werk einen besonderen Rang ein. Mit größter Sorgfalt und Genauigkeit ist die neue Rechtsprechung und Literatur zum Betriebsverfassungsgesetz gesammelt, geordnet und analysiert worden. Als zuverlässiger Wegbegleiter und -bereiter ist der Kommentar für die betriebliche Praxis nahezu unverzichtbar."
Expertenmeinung von Martin Wildschütz, Direktor des Arbeitsgerichts Koblenz, zur 9. Auflage 2004:
"In vernünftigem zeitlichen Abstand zur Vorauflage (2002) liegt nunmehr der bewährte Betriebsverfassungskommentar von Richardi in 9. Auflage vor. Mit einem Umfang von 2235 Leseseiten ist es den Autoren (neben Richardi sind dies Thüsing und Annuß) gelungen, eine Kommentierung vorzulegen, die sowohl die Rechtsprechung umfassend berücksichtigt, als auch durch die umfassende Auswertung der Literatur und die Auseinandersetzung mit Grundlagenfragen bei der Lösung neuer Fragen wertvolle Hilfe leistet. Die systematische Durchdringung liefert Begründungen und referiert nicht nur die bisherige Rechtsprechung. Dies macht sich etwa bei der Kommentierung der durch das Betriebsverfassungs-Reformgesetz vom 23.7.2001 neu in das Gesetz aufgenommenen gesetzlichen Bestimmungen positiv bemerkbar, zu denen naturgemäß weitgehend höchstrichterliche Rechtsprechung noch fehlt.
Die Kommentierung ist gut zugreifbar: Umfangreiche Detailgliederungen vor der Kommentierung jeder gesetzlichen Bestimmung, ein ausgezeichnetes Stichwortverzeichnis sowie ein Parallelfundstellenverzeichnis gewährleisten ein rasches Auffinden der jeweilig benötigten Kommentierung und der zitierten Rechtsprechung. Die Kommentierung ist kompakt, klar strukturiert, sehr gut lesbar und verständlich, so dass sich mit dem Kommentar auch unter dem zeitlichen Druck der täglichen Arbeit gut und rationell arbeiten lässt.
Durch die hervorragend gelungene Mischung aus Praxisorientierung und wissenschaftlicher Fundierung ist der Kommentar uneingeschränkt für die tägliche Arbeit zu empfehlen!"
"(...) ist die Kompaktheit und Übersichtlichkeit der Darstellung lobend hervorzuheben, da hierdurch die Lesbarkeit des Werkes gefördert wird, so daß der Kommentar insbesondere auch für den Praktiker ein zuverlässiger Helfer ist, der ihn schnell und fundiert über die betriebsverfassungsrechtliche Rechtslage informiert."
In: Betriebliche Altersversorgung, 4/ 2004, zur 9. Auflage
"(...) Insgesamt ist auch der 8. Auflage des "Richardi" zu bescheinigen, dass sie das hohe Niveau eines der wissenschaftlich fundiertesten Großkommentare zum BetrVG halten konnte, ohne irgendeine Einbuße an Aktualität in Kauf nehmen zu müssen. (...) Auch der Praktiker des Betriebsverfassungsrechts findet hier stets Rat und Wegweisung. Dem neuen Triumvirat der Autoren darf zudem zu einer homogenen Gemeinschaftsleistung gratuliert werden."
Prof. Dr. Hermann Reichold, in: RdA, Heft 2/ 2003, zur 8. Auflage
"(...) Der Erwerb des Werkes ist uneingeschränkt zu empfehlen."
Prof. Dr. Peter Bengelsdorf , in: NZA, 16/ 2004, zur 9. Auflage
"(...) Auch weiterhin gilt also uneingeschränkt: Wer im Betriebsverfassungsrecht mitreden will, der kann auch weiterhin auf den Ricardi nicht verzichten."
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Ulrich Fischer, in: NJW, 16/2005, zur 9. Auflage
