Die Versicherer stehen vor gravierenden Änderungen in der Art und Weise, wie sie ihre Versicherungsverträge bilanzieren müssen. Die geplanten Änderungen sind nur dann für die Versicherer akzeptierbar, wenn diese dem Geschäftsmodell der Versicherer entsprechen. Es kann nicht sein, dass sich das Versicherungsgeschäft der Rechnungslegung anpassen muss.
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