Die Bodenabfertigungsdienst-Verordnung (BADV) regelt in Deutschland die Organisation und Durchführung von Bodenabfertigungsdiensten an Flughäfen. Sie dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie 96/67/EG, die den Markt für Bodenabfertigungsdienste liberalisieren und den Wettbewerb an Flughäfen stärken soll. Die Verordnung ist zentral für den reibungslosen Ablauf des Flugverkehrs und die Einhaltung von Sicherheits- und Qualitätsstandards im Bereich der Bodeninfrastruktur.
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