Das Brandenburgische Straßengesetz (BbgStrG) regelt in Brandenburg die Planung, Widmung, Umstufung, öffentliche Nutzung sowie Bau und Unterhaltung von Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen. Es definiert Zuständigkeiten der Baulastträger, legt Regeln für Sondernutzungen wie Carsharing an Stationen fest und berücksichtigt Umweltschutz, Sicherheit und Reinigungspflichten.
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