Das Bremische Beamtengesetz (BremBG) regelt die rechtlichen Grundlagen für Beamtinnen und Beamte im Land Bremen. Es enthält Bestimmungen zur Begründung des Beamtenverhältnisses, zu Rechten und Pflichten der Beamten sowie zu Besoldung, Versorgung und Disziplinarmaßnahmen. Zudem werden Regelungen zur Arbeitszeit, Beurlaubung und Beendigung des Beamtenverhältnisses getroffen. Ziel des Gesetzes ist es, ein einheitliches und gerechtes Dienstrecht für den öffentlichen Dienst in Bremen zu gewährleisten.
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