Das Bremische Polizeigesetz (BremPolG) regelt die Aufgaben, Befugnisse und Organisation der Polizei im Land Bremen. Es enthält Bestimmungen zur Gefahrenabwehr, Identitätsfeststellung, Durchsuchungen, Platzverweisen und Gewahrsamnahmen. Zudem regelt es den Einsatz von Zwangsmitteln, Überwachungsmaßnahmen und Datenerhebung zur Verbrechensbekämpfung. Das Gesetz dient der Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie dem Schutz der Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger.
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