Die Beihilfeverordnung des Bundes (BBhV) regelt die Beihilfeansprüche von Beamtinnen, Beamten, Richtern und Versorgungsempfängern des Bundes in Deutschland. Sie legt fest, welche Gesundheitskosten erstattet werden können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und in welchem Umfang die Kosten übernommen werden. Die BBhV ist eine zentrale Vorschrift im Beihilferecht und wird regelmäßig angepasst.
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