Das Bundesdisziplinargesetz (BDG) regelt in Deutschland das Disziplinarrecht für Bundesbeamte. Es legt fest, welche Pflichten Beamte haben und welche disziplinarischen Maßnahmen bei Dienstvergehen ergriffen werden können. Das BDG definiert Verfahren, Zuständigkeiten und mögliche Sanktionen, die von Verweisen über Geldbußen bis zur Entfernung aus dem Dienst reichen können. Ziel ist es, die Integrität und Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes sicherzustellen.
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