Das Fernstraßengesetz (FStrG) regelt in Deutschland die Planung, den Bau, die Unterhaltung und die Verwaltung von Bundesfernstraßen. Dazu zählen insbesondere Autobahnen und Bundesstraßen, die in der Verantwortung des Bundes liegen. Das Gesetz definiert die Eigentumsverhältnisse, Widmung, Umstufung und Entwidmung von Straßen sowie Vorschriften zur Finanzierung und Nutzung. Ziel des FStrG ist die Sicherstellung eines leistungsfähigen und sicheren Straßennetzes.
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