Gesetz für die Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverwaltung und in den Gerichten des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz - BGleiG)Vollzitat: "Bundesgleichstellungsgesetz vom 24. April 2015 (BGBl. I S. 642, 643), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 7. August 2021 (BGBl. I S. 3311) geändert worden ist"Rechtsstand: 07. August 2021Inhalt:Abschnitt 1 - Allgemeine BestimmungenAbschnitt 2 - Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und MännernAbschnitt 3 - GleichstellungsplanAbschnitt 4 - Vereinbarkeit von Familie oder Pflege mit der BerufstätigkeitAbschnitt 5 - Gleichstellungsbeauftragte, Stellvertreterin und VertrauensfrauAbschnitt 6 - Sonderregelungen, Statistik, Bericht und Übergangsbestimmungen
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