Die BLV definiert die Laufbahngruppen, Fachrichtungen und Zugangsvoraussetzungen für den einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst. Sie enthält Vorgaben zu Auswahlverfahren, dienstlichen Beurteilungen, Aufstiegsmöglichkeiten sowie zur Laufbahnbefähigung durch Qualifikation oder Berufserfahrung. Ziel der Verordnung ist ein einheitliches, leistungsorientiertes und transparentes Laufbahnsystem für Bundesbeamte.
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