Das Bundesleistungsgesetz (BLG) regelt die Verpflichtung von natürlichen und juristischen Personen in Deutschland zur Erbringung von Sach- und Dienstleistungen für Zwecke der Verteidigung und der zivilen Notfallvorsorge. Es ist Teil des zivilen Notfallrechts und ermöglicht es dem Staat, im Spannungs- oder Verteidigungsfall (aber auch in bestimmten Katastrophenlagen) auf Ressourcen aus der Wirtschaft und Bevölkerung zurückzugreifen - z. B. Fahrzeuge, Gebäude oder Arbeitsleistungen.Das BLG schafft damit die rechtliche Grundlage für sogenannte Leistungspflichten, etwa zur Sicherstellung der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen in Krisensituationen.
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